Kanzlei-Spengler


Direkt zum Seiteninhalt

SOZIALRECHT

RECHTSGEBIETE

SPENGLER & KOLLEGEN
SOZIALRECHT

__________________________________________________________________________________________________________________


Sozialrecht bedeutet nicht nur Arbeitslosengeld, Sperrzeiten und Hartz IV, sondern auch gesetzliche Rentenversicherung ("Erwerbsunfähigkeit"), Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Unfallversicherung ("Arbeitsunfall", "Wegeunfall").
Ähnliche Fragen wie im Sozialrecht stellen sich oft auch im Bereich der privatrechtlichen Kranken- und Lebensversicherungen.
Man denke nur an den erkrankten Selbständigen, den seine Krankenversicherung als "erwerbsunfähig" darstellt, um auf diese Weise die Zahlung von Krankentagegeld ablehnen zu können, und der dann seltsamerweise für den Eintritt der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) plötzlich wieder "nicht krank genug" sein soll.
Bei all diesen Fragestellungen steht Ihnen bei RECHTSANWÄLTE
SPENGLER & KOLLEGEN mit Rechtsanwalt Sieghart Böhme ein Fachanwalt für Sozialrecht zur Verfügung. Neben der juristischen Professionalität verfügt er auch über die soziale Kompetenz, die für dieses Rechtsgebiet unerlässlich ist.

- Krankenversicherung
- Arbeitslosengeld
- Hartz IV
- Sperre und Ruhen des ALG
- Berufsunfall
- Berufsunfähigkeit
- Wegeunfall

__________________________________________________________________________________________________________________


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü