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RECHTSGEBIETE
Das Rettungsdienstrecht ist eine in Deutschland nur von wenigen Juristen bearbeitete Materie. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitarbeiter gegenüber Patienten. Die Kanzlei Spengler & Kollegen verfügt hier über eine langjährige Erfahrung.
Eine immer größere Bedeutung gewinnt aufgrund der hohen Unfallquoten bei Notfalleinsätzen im Straßenverkehrsrecht die Problematik der Sonder- und Wegerechte. Gerade bei der Unfallabwicklung mit den Versicherungen geht es hier um oft große Schäden, die den Rettungsdienstbetreibern entstehen. Unser Team bearbeitet nicht diese speziellen Unfallmandate nicht nur, wir stehen den Organisationen auch bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.
Mit den Besonderheiten bei Kündigungen, Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Arbeitnehmerhaltung vor dem Hintergrund unterschiedlichster Tarifverträge (DRK-TV, AVR Caritas, AVR Diakonie, TVöD) sind die Arbeitsrechtler unserer Kanzlei bestens vertraut.
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BEITRÄGE UND EMPEHLUNGEN
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